Sondergebühren für Gastronomie und Einzelhandel im Außenbereich aussetzen

14.05.2020

Der öffentliche Raum wird zunehmend zum erweiterten Wohnzimmer nicht allein der jüngeren Bevölkerung. Die Kasseler Gastronomie hat auf diesen Wunsch nach geselligen Plätzen der Begegnung, des Entspannens und des Genusses über die Jahre mit einem Ausbau der Außengastronomie reagiert und südländischen Flair nach Kassel gebracht. Über die Gebühren für das gastronomische Angebot im Außenbereich hat die Stadt Kassel gut an dieser Entwicklung partizipiert – obwohl für Kommunen keine Mehrkosten entstehen. Da diese Gebühren im Voraus gezahlt werden müssen, waren sie schon immer eine Wette auf gutes, sonniges Wetter. Bei schlechtem Wetter stellt die komplette Gebührenvorauszahlung ein hohes wirtschaftliches Risiko, gerade für kleinere inhabergeführte Gastronomiebetriebe, dar. Aktuell in der Corona-Krise ist die Planungssicherheit noch weiter eingeschränkt.

Kreisvorsitzender Matthias Nölke erklärt dazu: „Um die Vielfalt der Gastronomie in Kassel zu erhalten, die unsere Stadt dauerhaft attraktiv macht und ihr Flair verleiht, fordern wir jetzt in der Corona-Krise eine Aussetzung bzw. Rückzahlung der Gebühren für 2020. Die Stadt sollte zudem überlegen, die Sondergebühren dauerhaft abzuschaffen. Die Restaurants und Cafés haben Lebensqualität nach Kassel gebracht. Da die Stadt bereits über die Gewerbe- und Einkommenssteuer am wirtschaftlichen Erfolg der Gewerbetreibenden profitiert, wäre es nur fair auf diese doppelte Belastung zu verzichten. Des Weiteren sollten diese Sondergebühren auch für den Einzelhandel ausgesetzt werden, der ebenfalls dringend auf jede Art der Entlastung angewiesen ist. Einen entsprechenden Antrag haben wir in die Stadtverordnetenversammlung Kassel eingebracht.“