Nölke: Stufenplan ist dringend notwendig

02.03.2021

„Die Perspektivlosigkeit des Lockdowns ist für Selbstständige und Arbeitnehmer unzumutbar“, äußert sich Matthias Nölke, Kreisvorsitzender der FDP Kassel und Bundestagsabgeordneter im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Deshalb haben wir Freie Demokraten einen Stufenplan vorgelegt, der Öffnungen anhand transparenter Kriterien vorsieht“, so Nölke weiter.

Unser Vorschlag für ein Lockerungskonzept in sieben Stufen:

In Regionen mit einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt ein strenger Lockdown, vergleichbar mit den aktuellen Regelungen. (Stufe 6)

Bleibt der Inzidenzwert 14 Tage stabil unter 200, so werden private Treffen von bis zu zwei Haushalten gestattet, es herrscht eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas und Schulen unterrichten im Wechselbetrieb. (Stufe 5)

Die nächste Stufe wird bei einem Inzidenzwert von unter 100 für 7 Tage erreicht: Private Treffen von maximal drei Haushalten werden möglich, Friseure dürfen öffnen, es wird ein stark eingeschränktes Besuchsrecht für Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gewährt. (Stufe 4)

Bleibt der Inzidenzwert 7 Tage unter 50, können Handel, Gastronomie und Hotels unter Hygieneauflagen öffnen und Kitas im Regelbetrieb arbeiten. (Stufe 3)

Sobald der Inzidenzwert insgesamt 21 Tage stabil unter 50 bleibt, können auch Theater und Kinos unter Auflagen öffnen und kontaktarme Sportarten stattfinden. Die erlaubte Teilnehmerzahl für religiöse Veranstaltungen wird erhöht. (Stufe 2)

Bei weniger als 35 Neuinfektionen im Verlauf von 7 Tagen werden Bibliotheken, Bars, Hallenbäder und Freizeitparks unter Auflagen wieder geöffnet. Bis zu zehn Personen dürfen privat zusammenkommen. Die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden erleichtert. (Stufe 1)

Bleibt der Inzidenzwert 7 Tage unter 10, fallen sämtliche Beschränkungen mit Ausnahme der AHA-Regeln weg. (Stufe 0)

Bis aufgrund des Fortschritts des Impfprogramms eine Herdenimmunität der Bevölkerung erreicht ist, bleiben lediglich die Verpflichtungen zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten von Abständen in Kraft.