FDP erzielt Sieg vor Staatsgerichtshof – wichtiges Zeichen vor der Kommunalwahl
Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben am heutigen Mittwoch vor dem Hessischen Staatsgerichtshof Recht bekommen: die Kommunalwahlreform von CDU und SPD ist verfassungswidrig. Die FDP hatte vergangenes Jahr Klage gegen die von Schwarz-Rot verabschiedete Reform erhoben, die ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen vorsah.
Dazu erklärt Kassels FDP-Kreisvorsitzender Matthias Nölke: „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten und vor den Kommunalwahlen ein wichtiges Signal. Denn die Stimmengleichheit muss für die anstehende Wahl gegeben sein.“ Die FDP hatte die Auswirkung des geänderten Sitzzuteilungsverfahrens am Beispiel der Kommunalwahl 2021 berechnen lassen. Nölke sagt: „Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot beabsichtigten Wechsel der Sitzzuteilung vor allem CDU und SPD profitiert hätten zulasten kleinerer Parteien.“
Nölke betont: „Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen – oft im Ehrenamt, mit großem persönlichem Einsatz. Gerade deshalb muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung. Wir Freie Demokraten stehen für demokratische Vielfalt, für faire Regeln und für starke Kommunen. Jetzt gilt wieder: Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“
